Was zeichnet einen Fachanwalt für Familienrecht aus?
Jeder Anwalt ist berechtigt, bis
zu drei Interessensschwerpunkte
anzugeben, auf die er sich spe-
zialisiert hat.
Nach mindestens zwei Jahren
Berufserfahrung kann ein Anwalt
drei Tätigkeitsschwerpunkte zu-
sätzlich angeben.
Von dem "Anwalt mit Interessens-/
Tätigkeitsschwerpunkt" unter-
scheidet sich der "Fachanwalt".
Als Fachanwalt darf sich bezeich-
nen, wem hierzu die Befugnis von
der Anwaltskammer verliehen
wurde. Durch den Besuch von
Lehrgängen eignet sich der Anwalt
besondere theoretische Kenntnisse
an, die verbunden mit besonderen
Rechtsanwalt und Notar Ernst Engel
praktischen Erfahrungen vor der Anwaltskammer in einem speziellen
Verfahren geprüft werden.
Als Fachanwalt ist man darüber hinaus
verpflichtet, seine Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildungsveran-
staltungen auf dem neuesten Stand zu halten und diese jährlich der
Anwaltskammer nachzuweisen.
 
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