Was kann man in einem Ehevertrag regeln?Unterhaltspflicht (z.B. bei Scheidung)Unterhaltspflicht bedeutet, daß ein Ehepartner unter Umständen bereits nach der Trennung und nach der Scheidung für den Unterhalt des Partners aufkommen muß, z.B. wenn ein Partner die gemeinsamen Kinder versorgt und daher nicht arbeiten gehen kann und deutlich weniger verdient als der Andere. VersorgungsausgleichAlle Anwartschaften auf Versorgung, die ausgleichspflichtig sind und während der Ehe erworben wurden, werden im Versorgungsausgleich geregelt. Güterstand1. ZugewinngemeinschaftDieser Güterstand ist der gesetzliche (§1361 I BGB). 2. GütertrennungDer entscheidende Unterschied gegenüber der Zugewinngemeinschaft ist, dass während der Ehe die jeweiligen vermögen der Partner zwar genauso getrennt bleiben wie unter dem Güterstand des Zugewinns, jedoch bei Beendigung der Ehe kein Zugewinnausgleich, das heißt, der jeweilige Partner behält sein während der Ehe hinzuerworbenes Vermögen.
Was muß das Brautpaar tun? 3. GütergemeinschaftEs handelt sich dabei zwar um ein gesetzlich vorgesehenen Güterstand, bei dem die Besonderheit darin besteht, dass tatsächlich während der Ehe erworbenes Vermögen der Partner diesen gemeinschaftlich gehört, gemeinschaftlich verwaltet wird und - im Falle keiner anderen Regelung - bei Ehebeendigung hälftig aufgeteilt wird. Auch ein solcher Vertag bedarf der notariellen Beurkundung. Übrigens: Die Anwaltskanzlei Engel & Henningsen berät Sie in allen Fragen zum Thema Familienrecht und Ehevertrag ausführlich und umfassend. Ein Ehevertrag erlangt ausschließlich durch notarielle Beglaubigung Gültigkeit. Als Notar steht Ihnen Herr Engel für die notarielle Beglaubigung von Eheverträgen zur Verfügung. |
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