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Als Fachanwalt
für Familienrecht ist Rechtsanwalt und Notar Ernst Engel
ein kompetenter Ansprechpartner für alle rechtlichen Belange
rund um Ihre Hochzeit. Wir bieten Ihnen einen kompletten Service in
allen Rechtsfragen - angefangen von der allgemeinen Beratung in allen ehelichen und familienrechtlichen Fragen bis zur Gestaltung von Eheverträgen. |
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Ihr
Partner in Sachen Ehevertrag.
Auch heutzutage ist das Thema Ehevertrag
für viele Paare immernoch ein Tabu-Thema.
Dabei hat sich das Verständnis von Partner-schaft und persönlicher
Lebensplanung stark geändert.
Niemand kann heute noch mit Bestimmtheit
sagen, daß die große
Liebe ein Leben lang halten wird.
Daher ist es ratsam, mit dem Partner, den
man liebt und dem man vertraut,
auch die
oftmals so empfundene unangenehme Ange-
legenheit eines Ehevertrages zu erörtern.
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Wofür
sind Eheverträge gut?
Die Ehepartner können vor / während
der Ehe, aber auch noch im Schei-
dungsverfahren grundsätzlich alles
regeln: Ihr eheliches Beisammensein,
die wirtschaftlichen und räumlichen
Gegebenheiten in der Ehe, sowie die
Versorgung während und nach der
Ehe und
Fragen rund um die Kinder.
Eheverträge können auch mit Erb-
folgen verbunden werden.
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Die Gestaltungsfreiheit ist unbegrenzt, allerdings für bestimmte Fälle bedarf es zwingend einer notariellen Beurkundung. |
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Geregelt
werden:
Unterhaltszahlungen im Scheidungs-fall, Vermögensausgleich,
die Ren-tenregelung sowie der Güterstand.
Ein Ehevertrag läßt sich übrigens jederzeit auch
wieder ändern.
So empfehlen wir auch, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob der Inhalt
denn noch der persönlichen Situation angepaßt ist oder
ob man Änderungen vornehmen sollte.
Hier
finden Sie noch weiterführende Infos zum Thema Ehevertrag.
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Dr. Ernst Engel
Klingsorstraße 7
12167 Berlin
Tel.: (030) 791 27 91
Fax: (030) 791 27 93 |
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